Häufige Fragen


1) Welche Ausgaben und Einnahmen habe ich?

Zur Finanzierung der Zentrale wird eine monatliche feste Pauschale erhoben. Diese Pauschale wird zusammen mit dem Fuhrlohn im Folgemonat fällig, d.h. sie wird vom Fuhrlohn abgezogen. Die Pauschale beträgt aktuell: 580 € Bike/Lastenrad/Krad,, 690 € Pkw/Kombi/Transporter. Bike, Lastenrad und Krad zuzüglich 3,4% vom Umsatz / Pkw und Kombi zuzüglich 3,13% vom Umsatz / Transporter zuzüglich 4,0% vom Umsatz Beispiel: Wer im Juni bei uns startet, bekommt Ende Juli den Fuhrlohn für Februar ausgezahlt, abzüglich der Februar-Pauschale.

2) Wieviel Geld muss ich investieren?

Ein Genossenschaftsanteil kostet 1.500 €. Egal ob ein, zwei oder zehn Anteile - in der Generalversammlung hat jede Person nur eine Stimme. Der Genossenschaftsanteil muss nicht auf einmal gezahlt werden, sondern kann in Raten beglichen werden. Einen darüber hinausgehenden regelmäßigen Beitrag zur Genossenschaft gibt es nicht ebenso ist eine Nachschusspflicht ausgeschlossen. Die Funkausrüstung wird ohne Kaution gestellt. Wer bereits vorher als Kurier tätig war, hat darüber hinaus keine oder nur sehr geringe Kosten zu erwarten.

3) Wie sehen die Arbeitsbedingungen aus?

Die Betriebsordnung der Genossenschaft regelt die Auftragsvermittlung und Auftragsabwicklung. Die Aufträge werden am offenen Funk an alle Fahrer, die rufen oder freistehen, vergeben. Eine Vermittlung am Tele­fon oder nach freiem Ermessen der Dispo­nenten gibt es nicht. Die Übermittlung der Auftragsdaten erfolgt über Mobiltelefon (WAP), dabei ist die die Tourenstrecke bereits automatisch ausgerechnet (geroutet).

4) Welche Verträge schließe ich ab?

Neben dem Beitritt zur Genossenschaft, der jeweils zum Jahresende kündbar ist, wird ein separater Vertrag über die Dienstleistung der Vermittlungszentrale abgeschlossen. Hier beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten einen Monat zum Monatsende, nach drei Monaten 6 Wochen zum Monatsende.

5) Wer hat das Sagen in der Kuriergenos­senschaft?

Die Geschäfte werden von einem zweiköpfigen Vorstand geleitet. Der Vorstand wird von den drei bis fünf ehrenamtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats kontrolliert. Die Amtsträger werden von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt. Oberstes Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung, die letztlich ent­scheidet, wie nach der Gründungsphase weiter verfahren wird. Hier hat jedes Mitglied genau eine Stimme. Eine Beteiligung irgend­welcher Finanzfonds und die Einflussnahme durch höheren Geldeinsatz ist ausgeschlossen.